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Verantwortung übernehmen, ...

… darf einem nicht schwer fallen, wenn es um Vormundschaften geht. Die elterliche Sorge kann vom Familiengericht auf einen Vormund übertragen werden. Dies ist zum Beispiel bei unbegleiteten Flüchtlingen der Fall. 

Hier gilt es, möglichst gemeinsam mit den Verantwortlichen in den Einrichtungen zu agieren, um im Konsens das Optimum zum Wohle des/der Minderjährigen zu erreichen. Je nach Alter des Pflegekindes ist es wichtig, den/die Minderjährige/n bei allen wichtigen Entscheidungen mit einzubeziehen, um dessen Willen und Wünschen bestmöglich gerecht zu werden.