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Das macht doch der Betreuer, …

... denken Angehörige, Freund/innen, Nachbar/innen – aber auch Pflegekräfte, Ärzt/innen, Sozialarbeiter/innen und andere, die es eigentlich wissen müssten. Kurz gefasst, hat der/die Betreuer/in folgende Aufgabe: „Die rechtliche Betreuung beschränkt sich auf die Besorgung von Rechtsgeschäften.“

Dies – nicht mehr und nicht weniger – ist die höchstrichterliche Definition der Berufsbetreuung. Gleichwohl werden rechtliche Betreuer/innen im Arbeitsalltag mit falschen Vorstellungen und Erwartungen Dritter konfrontiert. Das sorgt für Missverständnisse und Irritationen. Eine Kollegin hat eine kurze Auflistung zusammengestellt, was nicht zu den Aufgaben der Berufsbetreuung gehört:

  • praktische Hilfe im Alltag wie Einkaufen, Botengänge, Fahrdienste, Bekleidung besorgen, Pflegen, Verabreichen von Medikamenten
  • Geld leihen
  • Gesellschaft leisten
  • rund um die Uhr erreichbar sein
  • zu Arzt oder Therapie begleiten
  • eine Wohnung suchen
  • Autos zur Inspektion bringen
  • über den Alltag bestimmen
  • auf Betreute aufpassen
  • Betreute zwingen, Hilfe anzunehmen bzw. etwas einzusehen
  • zahlreiche langjährige Probleme des Betreuten - oder seiner Familie - in kurzer Zeit lösen
  • eine Psychotherapie ersetzen
  • für Betreute wählen gehen
  • für Betreute ein Testament anfertigen
  • u.v.m.

Ergänzend dazu eine – nicht ganz ernst gemeinte – Definition des Berufsbilds:

Grenzen der rechtlichen Betreuung

Verehrte Betreute und Eltern, Geschwister, Nachbarn, Vermieter, Ärzte, Apotheker, Sachbearbeiter in Behörden, Versicherungen und Banken sowie alle, die schon einmal von der rechtlichen Betreuung gehört haben!

Ich bin in der Lage, Anträge auf Grundsicherungsleistungen, Eingliederungshilfe, Arbeitslosengeld, Behindertenausweise, Pfändungsschutz, Kontoeröffnungen, Zuzahlungsbefreiungen für Rundfunkgebühren und bei Krankenkassen und vieles andere mehr für diverse Personen gleichzeitig zu stellen, mich Ihnen in einem persönlichen Gespräch aufmerksam und ohne Zeitbegrenzung zuzuwenden und zur gleichen Zeit noch fünf Telefonate zu führen.

Ich spreche alle Sprachen, kenne mich selbstverständlich im Sozialrecht, Familienrecht, Eherecht, Strafrecht, Ausländer- und Jugendrecht aus. Allein an Ihrem Gesichtsausdruck oder Ihrer Stimme am Telefon erfasse ich den Sachverhalt sofort und leite auf der Stelle alle erforderlichen Maßnahmen von der Geldauszahlung und Schuldentilgung bis hin zur geschlossenen Unterbringung Ihres Patienten, Klienten, Angehörigen, Nachbarn, Mieters oder Kunden ein.

Ich habe magische Fähigkeiten und kann meine Betreuten unverzüglich zu anderen Menschen machen. Ich erlöse sie von Psychosen, Alzheimer, geistigen und körperlichen Behinderungen, Krebserkrankungen, kriminellen Neigungen, ungebührlichem Verhalten, unvernünftigen Ess-, Trink- und Schlafgewohnheiten. Auch Arbeits- und Obdachlosigkeit gehören der Vergangenheit an, denn ich verfüge über ausreichend viele Ausbildungs- und Arbeitsplätze sowie komfortable Wohnungen. Finanziellen Engpässen meiner Betreuten begegne ich stets mit Schenkungen aus meinem unerschöpflichen Privatvermögen.

Ich bin verantwortlich für Diebstähle, Schulden, schlechte Zähne, unpassende Kleidung, ungewollte Schwangerschaften, Mord, Beleidigungen, Bedrohungen, für die schlechte Wirtschaftslage, Arbeitslosigkeit, Wetter, miese Gesetze und dafür, dass Sie extra wegen mir kommen mussten.

Ich lächle, bin mitfühlend, ersetze bei Bedarf den Psychiater, außerdem bin ich gerne beim Abbau Ihrer Aggressionen behilflich, ich ertrage auch mit viel Ruhe und ohne Widerworte die übelsten Beleidigungen und die schlimmsten Beschimpfungen. Ich kann Ihren PC, Drucker, Kopierer und Ihr kaputtes Klo oder Auto reparieren, auch kann ich gescheiterte Ehen retten. Ich übernehme gerne Einkäufe für meine Betreuten und erledige sämtliche Umzüge einschließlich Entrümpelungen und Wohnungsrenovierungen.

Sollte niemand für einen entstandenen Schaden, den meine Betreuten verursacht haben, aufkommen, übernehme ich gerne die Kosten.

Ich kenne weder Sonn- noch Feiertage, arbeite sehr gerne auch unentgeltlich bis in die tiefsten Abendstunden, persönliche Freizeit ist mir fremd.

Während meiner Bürozeiten habe ich keine eigenen Bedürfnisse, ich vermeide Essen, Trinken oder den Gang zur Toilette, denn es könnte mir ein Telefonat mit Ihnen entgehen. Die einzige Freude meines Daseins ist es, selbstlos zu dienen. Dafür verzichte ich gerne auf eine gerechte Bezahlung, Urlaub und Freizeit, denn ich arbeite als gerichtlich bestellter Betreuer.